Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Einzelunternehmen ITC - IT Concept & Infra Trench Connect, Inh. Marco Schnellbächer
Stand: März 2026
1. Allgemeine Bestimmungen
- 1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ITC Marco Schnellbächer Einzelunternehmen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- 1.2 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Dienstleistungen (Zweig 1: IT-Concept) sowie Erdarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau und Leitungsverlegung (Zweig 2: Infra-Trench-Connect).
- 1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
- 2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet.
- 2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- 2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ergänzenden Leistungsverzeichnissen oder – bei kurzfristigen Aufträgen – aus der tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber entgegengenommenen Leistung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- 3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise gemäß dem jeweiligen Angebot. Die Vergütung kann als Stundenlohn nach tatsächlichem Aufwand oder als Pauschalpreis vereinbart werden; die konkrete Abrechnungsart wird im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt.
- 3.2 Die Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und diese daher auch nicht in der Rechnung ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).
- 3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- 3.4 Bei Bauleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
- 3.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Der Auftragnehmer behält sich zudem die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40 Euro gegenüber Unternehmern vor.
4. Leistungen im Bereich IT (Zweig 1: IT-Concept)
- 4.1 Projektumsetzung: IT-Projekte werden nach aktuellem Stand der Technik umgesetzt (insbes. Android Studio/Kotlin für Apps). Eine Erfolgsgarantie für wirtschaftliche Ziele des Auftraggebers wird nicht übernommen.
- 4.2 Abnahme: Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es produktiv nutzt oder innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel rügt.
- 4.3 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte: Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den erstellten Werken. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Design-Grundstrukturen, Layout-Konzepte, allgemeine Lösungsmuster, Programm-Bibliotheken und nicht auftragsspezifische Methoden für andere Projekte weiterzuverwenden. Das Urheberrecht an diesen Basiselementen bleibt beim Auftragnehmer. Exklusive Rechte werden nur an auftragsspezifischen Inhalten (z. B. dem Firmenlogo des Kunden oder bereitgestellten Texten/Bildern) eingeräumt.
- 4.4 Wartung: Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf kostenlose Updates oder Support nach Projektabschluss.
- 4.5 Leistungsende: Mit der Erfüllung der im Angebot definierten Leistungspositionen gilt der Auftrag als abgeschlossen. Nachträgliche Funktionswünsche oder Designänderungen nach diesem Zeitpunkt gelten als neue Aufträge und werden separat vergütet. Das Projekt gilt mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen als abgeschlossen. Die Abnahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in den Live-Betrieb übernimmt oder die Leistungen für Dritte öffentlich zugänglich macht (z. B. durch Veröffentlichung der Webseite oder App).
5. Leistungen im Bereich Bau und Garten (Zweig 2: Infra-Trench-Connect)
- 5.1 Ausführung: Leistungen (Trenching, Erdarbeiten etc.) werden nach anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer einsetzen.
- 5.2 Bodenrisiko: Die Preise basieren auf normalen Bodenverhältnissen (Bodenklasse 3–5). Mehraufwand durch unvorhersehbare Hindernisse (Fels, Fundamente, Altlasten) wird gesondert in Rechnung gestellt.
- 5.3 Material: Materialkosten werden nach Aufwand oder als Pauschale abgerechnet. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- 5.4 Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Fristen (5 Jahre bei Bauwerken, 2 Jahre bei Pflanzen). Die Gewährleistung erlischt bei eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte. Aufgrund der Natur von Tiefbauleistungen (verdeckte Bauteile) ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verlegung der Leitungen sowie die Grabensohle vor dem Verfüllen des Grabens abzunehmen (Teilabnahme). Erfolgt das Verfüllen mit Zustimmung des Auftraggebers ohne vorherige Teilabnahme, gilt die Verlegung als vertragsgemäß ausgeführt, sofern ein Mangel nicht offensichtlich war. Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen wird nur übernommen, wenn eine gesonderte Fertigstellungspflege vereinbart wurde.
- 5.5 Versicherungen: Der Auftragnehmer hält eine Betriebshaftpflichtversicherung vor. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für die Dauer der Baumaßnahme eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, um Risiken abzudecken, die aus seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer und Veranlasser der Baumaßnahme resultieren.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 6.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Zugänge (IT) sowie eine geräumte Baustelle zur Verfügung.
- 6.1.1 Einweisung und Hindernisse: Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über alle im Arbeitsbereich befindlichen Hindernisse (z. B. Grenzsteine, Schächte, instabile Bodenverhältnisse, Altlasten) sowie über private Dienstbarkeiten zu informieren.
- 6.1.2 Leitungsschutzpflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig vor Grabungsbeginn verbindliche und aktuelle Pläne über alle im Arbeitsbereich verlaufenden Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) vorzulegen.
- 6.1.3 Haftungsfreistellung bei fehlenden Plänen: Sind Leitungen nicht, unvollständig oder fehlerhaft in den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen eingezeichnet, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für Schäden an diesen Leitungen sowie daraus resultierenden Folgeschäden (z. B. Netzausfallkosten) frei.
- 6.1.4 Baufreiheit: Der Auftraggeber sorgt für eine ungehinderte Zufahrt zur Baustelle für die erforderlichen Maschinen (Minibagger, Grabenfräse). Der Arbeitsbereich muss frei von beweglichen Hindernissen (z. B. Gartenmöbeln, Fahrzeugen) sein.
7. Haftung
- 7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- 7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- 7.4 Für Schäden an unterirdischen Leitungen oder Anlagen, die nicht in den vom Auftraggeber übergebenen Plänen verzeichnet waren, ist die Haftung ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- 8.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
- 8.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ende der Frist vollständig erbracht wurde.
- 8.3 Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, schuldet er dem Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Teilleistungen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
- 9.1 Einzelprojekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den Bestimmungen unter Ziffer 3 dieser AGB.
- 9.2 Sofern zwischen den Parteien Verträge über fortlaufende Dienstleistungen (z. B. Webseitenpflege, Software-Wartung oder regelmäßige Gartenpflege) vereinbart werden, gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Fehlt eine solche Angabe im Angebot, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit.
- 9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug) bleibt für beide Parteien unberührt.
10. Schlussbestimmungen
- 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 10.2 Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz des Auftragnehmers (Fronhausen) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
- 10.3 Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam (Salvatorische Klausel).
- 10.4 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung unter www.i-t-c.org einsehbar.
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